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Re: Cancel Richtlininen fuer at.* (2. Entwurf)



On 8 Aug 1996 18:01:57 +0200, Robert Bihlmeyer
<robbe·orcus.ping.at> wrote:

>  JD> Ausserdem haengt die ganze Formel essentiell von der Definition
>  JD> von "im wesentlichen gleich" ab, die offensichtlich voellig offen
>  JD> ist.
> 
> Die ist noch offen, ja. Darueber wird ja auch noch diskutiert. Bitte
> mitdiskutieren!

Die Frage ist, wie weit man das definieren kann:
Ich habe zwar nicht die genauen Gesetzestexte zur Hand; im
Urheberrechtsgesetz ("Copyright-Gesetz") wird das auch nicht sehr
genau definiert. Wenn die Legislative in Oesterreich nicht zu
einer klaren Definition gekommen ist und es einem unabhaengigen
Richter ueberlaesst, dies zu entscheiden, dann koennte das fuer
das Usenet auch gangbar sein, oder?

Auch Ausdruecke wie "unmäÁige Verwendung" oder "grobe
Belästigung" sind relativ.

Again, my 2g

Thommy
-- 
-> Thomas Gyoeroeg <tgyoeroe·nt.tuwien.ac.at>
   I speak for me, myself and Thommy Gyoeroeg.