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Re: Cancel Richtlininen fuer at.* (2. Entwurf)
- From: demel·tron.kom.tuwien.ac.at (Johannes DEMEL)
- Date: 9 Aug 1996 21:44:43 GMT
- Organization: Vienna University of Technology, N.O.C.
- References: <3201088e.6775573·news.tuwien.ac.at> <4ttt4b$46d·news.tuwien.ac.at> <4tu3d2$1pu·esel.cosy.sbg.ac.at> <4u8ai2$2tm·news.tuwien.ac.at> <4udm38$4f7·esel.cosy.sbg.ac.at>
Otmar Lendl (lendl·cosy.sbg.ac.at) wrote:
: Johannes DEMEL <demel·tron.kom.tuwien.ac.at> wrote:
:
: Aber unterscheiden wir bitte zwei Faelle:
:
: 1. Ein Fremder spammt. Irgendwo aus .com oder .edu.
:
: Das Loeschen dieser (redundanten) Nachrichten per Cancel tangiert
: User der TU nur insofern, als sie diese Nachrichten nicht in all
: den Gruppen, die der Absender vorgesehen hat, lesen koennen.
:
: Keine Files, die irgendwelchen TU-Users gehoeren, werden tangiert.
Das ist wohl ziemlich falsch. Der Artikel liegt offensichtlich auf
dem Newsserver der TU-Wien. Zumindest das File gehoert damit der
TU-Wien (ueber den Inhalt/Urheberrecht moechte ich nicht diskutieren).
Und daher steht es wohl niemand anderen als der TU-Wien a priori zu,
dieses File zu loeschen.
:
: 2. Ein TU-User spammt.
:
: Unter http://nic.tuwien.ac.at/nic/policy10.htm finde ich
:
: 2.2 Eine unmäÁige Verwendung fßr private Zwecke oder
: persÐnliche Geschäfte ist unzulässig.
:
: und
:
: 2.7 Eine Verwendung, die eine grobe Belästigung oder Verängstigung
: anderer Benßtzer bewirkt (FG 1993, â16(2) 2), ist unzulässig.
:
: was meiner Interpretation nach spammen "unzulaessig" macht.
: Ab wann etwas eine "unmäÁige Verwendung" bzw. "grobe Belästigung"
: ist, darum ging es bei der Diskussion ueber die Cancel-Kriterien.
:
: Die beiden obigen Paragraphen erklaeren genau, warum Spam im
: Usenet nicht toleriert wird.
:
: Nehmen wir mal an, wir koennen uns auf eine klare Regelung einigen,
: wann 2.2 oder 2.7 bei Spams zutreffen. Was dann ? Der Spam
: widerspricht dann den TUNET Benßtzungsregelungen, hat also
: kein Recht, weiterhin am TU Newsserver gespeichert zu werden.
: Analog koennte man sonst auch sagen, dass Grafitti nicht uebermalt
: werden darf. Oder (um ein klassisches Beispiel zu zitieren) dass
: das EDVZ Kinderpornos auf Webseiten von TU-Usern nicht entfernen
: darf.
'
Es mag vollkommen richtig sein, dass SPAM's etc. durch TU-Accounts der TUNET
Benuetzungsrichtlinie widersprechen. Solche Faelle werden von der
TU-Wien im Anlassfall entsprechend behandelt (und das erfolgt normaler-
weise viel weitgehender als Cancel von Artikeln). Bei der Behandlung geht
es wohl hauptsaechlich darum um solche Dinge fuer die Zukunft zu
vermeiden als im nachhinein canceln zu muessen !
Nur ist es ja nicht so, dass es nur SPAMs gibt (ich kann mich im Moment
an keinen von der TU-Wien erinnern). Was wir aber sehr wohl hatten,
sind illegale Cancels, die politisch motiviert waren und international
Probleme gemacht haben! Wir habe daher bei cancels auch etwas sensibler!
:
: Also bleibt als zu klaerende Frage, nach welchen Kriterien
: ein Spam eindeutig als solcher, und den TU-Richtlinien widersprechend
: eingestuft werden kann. Und um hier einen Konsens zu finden,
: fuehren wir diese Diskussion.
Ich glaube nicht, dass in at.usenet geklaert wird, wie TU Richtlinien
anzuwenden/interpretieren/... sind. Dies behaelt sich wohl die TU Wien
vor.
--
Johannes Demel demel·edvz.tuwien.ac.at demel·noc.tuwien.ac.at
demel·tron.kom.tuwien.ac.at Johannes.Demel·tuwien.ac.at
Computing Center, Head of Communication Group, University of Technology, Vienna
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