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Re: Cancel Richtlininen fuer at.* (2. Entwurf)



Otmar Lendl (lendl·cosy.sbg.ac.at) wrote:
: Johannes DEMEL <demel·tron.kom.tuwien.ac.at> wrote:

: 
: Aber unterscheiden wir bitte zwei Faelle:
: 
: 1. Ein Fremder spammt. Irgendwo aus .com oder .edu. 
: 
: 	Das Loeschen dieser (redundanten) Nachrichten per Cancel tangiert
: 	User der TU nur insofern, als sie diese Nachrichten nicht in all
: 	den Gruppen, die der Absender vorgesehen hat, lesen koennen.
: 
: 	Keine Files, die irgendwelchen TU-Users gehoeren, werden tangiert.

Das ist wohl ziemlich falsch. Der Artikel liegt offensichtlich auf
dem Newsserver der TU-Wien. Zumindest das File gehoert damit der
TU-Wien (ueber den Inhalt/Urheberrecht moechte ich nicht diskutieren).
Und daher steht es wohl niemand anderen als der TU-Wien a priori zu,
dieses File zu loeschen.

: 
: 2. Ein TU-User spammt.
: 
: 	Unter http://nic.tuwien.ac.at/nic/policy10.htm finde ich
: 
: 	2.2 Eine unmäÁige Verwendung fßr private Zwecke oder 
: 	    persÐnliche Geschäfte ist unzulässig.
: 
: 	und
: 
: 	2.7 Eine Verwendung, die eine grobe Belästigung oder Verängstigung 
: 		anderer Benßtzer bewirkt (FG 1993, â16(2) 2), ist unzulässig. 
: 
: 	was meiner Interpretation nach spammen "unzulaessig" macht.
: 	Ab wann etwas eine "unmäÁige Verwendung" bzw. "grobe Belästigung" 
: 	ist, darum ging es bei der Diskussion ueber die Cancel-Kriterien.
: 
: 	Die beiden obigen Paragraphen erklaeren genau, warum Spam im 
: 	Usenet nicht toleriert wird.
: 
: 	Nehmen wir mal an, wir koennen uns auf eine klare Regelung einigen,
: 	wann 2.2 oder 2.7 bei Spams zutreffen. Was dann ? Der Spam 
: 	widerspricht dann den TUNET Benßtzungsregelungen, hat also
: 	kein Recht, weiterhin am TU Newsserver gespeichert zu werden.
: 	Analog koennte man sonst auch sagen, dass Grafitti nicht uebermalt
: 	werden darf. Oder (um ein klassisches Beispiel zu zitieren) dass 
: 	das EDVZ Kinderpornos auf Webseiten von TU-Usern nicht entfernen
: 	darf.
'
Es mag vollkommen richtig sein, dass SPAM's etc. durch TU-Accounts der TUNET 
Benuetzungsrichtlinie widersprechen. Solche Faelle werden von der
TU-Wien im Anlassfall entsprechend behandelt (und das erfolgt normaler-
weise viel weitgehender als Cancel von Artikeln). Bei der Behandlung geht
es wohl hauptsaechlich darum um solche Dinge fuer die Zukunft zu
vermeiden als im nachhinein canceln zu muessen !

Nur ist es ja nicht so, dass es nur SPAMs gibt (ich kann mich im Moment
an keinen von der TU-Wien erinnern). Was wir aber sehr wohl hatten,
sind illegale Cancels, die politisch motiviert waren und international
Probleme gemacht haben! Wir habe daher bei cancels auch etwas sensibler!

: 
: 	Also bleibt als zu klaerende Frage, nach welchen Kriterien
: 	ein Spam eindeutig als solcher, und den TU-Richtlinien widersprechend
: 	eingestuft werden kann. Und um hier einen Konsens zu finden,
: 	fuehren wir diese Diskussion.

Ich glaube nicht, dass in at.usenet geklaert wird, wie TU Richtlinien
anzuwenden/interpretieren/... sind. Dies behaelt sich wohl die TU Wien
vor.


-- 
Johannes Demel   demel·edvz.tuwien.ac.at   demel·noc.tuwien.ac.at
		 demel·tron.kom.tuwien.ac.at Johannes.Demel·tuwien.ac.at
Computing Center, Head of Communication Group, University of Technology, Vienna
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